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Ziel der Lebenshilfe ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.

Die Lebenshilfe will Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.

Für Menschen mit Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Wie alle Bürger haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf

  • die Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG),
  • den Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 GG),
  • den Gleichheitsschutz und den Schutz vor Diskriminierung (Artikel 3 GG),
  • und alle anderen Grundrechte.