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Ehrenamtlicher Vorstand

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Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und bis zu neun weiteren Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit – höchstens aber auf fünf Jahre – gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Im Sinne der Elternvertretung sind die Mitglieder des Vorstands dabei idealerweise mehrheitlich Eltern von Menschen mit geistiger Behinderung. Der Vorstand der Lebenshilfe Altenkirchen vertritt den Verein in der Gesellschafterversammlung der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH und in den Westerwald Werkstätten GmbH.


Geschäftsführender Vorstand

1. Vorsitzende Rita Hartmann

Bettina Grothe

Bodo Nöchel

Hartmut Lenz

vorstand@lebenshilfe-ak.de

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Erweiterter Vorstand

Marina Gemeinder

Christel Krahm

Annette Stinner

Marlies Petkewitz

Lorin Rohmann

Uschi Brendebach

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